Grundfreiheiten erhalten, auch in Zeiten von Terror

Das Recht auf Privatsphäre und die Meinungsfreiheit können im Kampf gegen den Terror auf der Strecke bleiben, mahnt Amnesty International. | dpa

Im Anti-Terror-Kampf drohten Grundfreiheiten auf der Strecke zu bleiben, warnt Amnesty International. „Regierungen haben eine Vielzahl an unverhältnismäßigen und diskriminierenden Gesetzen durchgepeitscht“, erklärte der Europa-Chef der Menschenrechtsorganisation, John Dalhuisen. Amnesty veröffentlichte am Dienstag in Brüssel einen Bericht zur Situation in vierzehn EU-Staaten in den vergangenen beiden Jahren.

In Belgien bemängelt die Organisation eine Bedrohung der Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Außerdem werden der Umgang unseres Landes mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft sowie gewisse Ausweisepraktiken kritisiert. Ebenfalls kritische Bemerkungen gibt es dazu, dass belgische Staatsbürger nicht die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob sie auf Listen der als „gefährliche Terroristen“ geführten Personen geführt werden. Die Möglichkeit, die Dauer der Untersuchungshaft beim Verdacht auf terroristische Straftaten zu verlängern, findet gleichfalls nicht die Zustimmung der Menschenrechtsorganisation.

Die Sicherheitsbehörden haben laut Amnesty in vielen Ländern mehr Möglichkeiten bekommen, ohne richterliche Kontrolle oder andere Aufsicht gegen Verdächtige vorzugehen – nach Ansicht der Autoren ein „Rezept für Missbrauch“. Auch harmlose Formen der Kritik würden für illegal erklärt, bemängelt Amnesty. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung blieben auf der Strecke. Muslime liefen Gefahr, unter Generalverdacht zu geraten.

Eigentlich für außergewöhnliche Bedrohungslagen gedachte nationale Notstände drohten zum Dauerzustand zu werden, so Amnesty. Die französische Regierung versuche zudem, den Sicherheitsbehörden weitreichende Rechte zu verschaffen, die auch jenseits des schon mehrfach verlängerten Ausnahmezustands gelten würden.

In Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Polen, Spanien oder Großbritannien werde der Begriff „Terrorismus“ vage oder allzu weitreichend definiert, bemängelt Amnesty. Das erlaube es, große Personenkreise ohne konkreten Anlass zu überwachen. (dpa/belga)