Selbstbeweihräucherung: Kosten? (2)


Es ist zu begrüßen, dass Frau Stoffels im GrenzEcho vom 24.08.18 meinen Leserbrief aufgreift. Bei allem Respekt vor den dort zusätzlich angesprochenen Themen dürfen die eigentlichen Fragen nicht vergessen werden: Wie viele Steuergelder hat diese 48-seitige Luxusbroschüre, die weniger eine „Bürgerinfo“ als eine Selbstbeweihräucherung ist, gekostet? Wie hoch waren die Gesamtkosten, aufgeschlüsselt nach den Kosten für nemo.presse, ekd.design, Druck ProD&P, Verteilung und…? Inzwischen machte man mich noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam: Für diesen umfangreichen Luxusauftrag hat es doch sicher Preisanfragen bei anderen Personen bzw. Firmen gegeben: zum Beispiel für die Redaktion bei einer Fachperson aus der Gemeinde Büllingen, zum Beispiel für den Druck bei der Beschützenden Werkstatt. Die vollständige und klare Antwort des Bürgermeisters / des Kollegiums sollte auch auf die Resultate dieser Preisanfrage –per Definition öffentlich –eingehen. Und es bleibt ja auch noch die Frage an die DG-Regierung als Aufsichtsbehörde: Ist eine solche luxuriöse Selbstverherrlichung auf Kosten der Steuerzahler gesetzlich erlaubt?