Die Anklagebehörde und der Rechtsbeistand des Angeklagten hatten übereinstimmend die Meinung geäußert, dass es wichtig sei, die vielversprechende berufliche Zukunft des jungen Mannes einen Eintrag ins Strafregister nicht zu verbauen.
Urteil am Eupener Strafgericht: Milde trotz Kinderporno-Besitzes
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