Der Assisenhof unter dem Vorsitz von Philippe Gorlé verurteilte Omar Benchamsy nach zweistündiger Beratung zu einer 30-jährigen Haftstrafe. Eine vorzeitige Haftentlassung kommt frühestens nach 15 Jahren in Frage.
Die zwölf Geschworenen hatten den 54-jährigen Baelener am Freitag des zweifachen Mordes mit Vorbedacht und des versuchten Mordes, ebenso mit Vorbedacht, in fünf Fällen schuldig gesprochen.
Die Anklage hatte 20 Jahre gefordert, mit anschließendem Verweis an das Strafvollstreckungsgericht während der Dauer von fünf Jahren. Die Strafverteidiger Martin und Judith Orban hatten um eine Haftstrafe gebeten, die die Dauer von 20 Jahren nicht überschreitet.
Im Falle einer Mehrfach-Verurteilung (wie im vorliegenden Fall) sieht das Gesetz eine einzige Strafe für alle begangenen Taten vor, nämlich die höchste. (sue)

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