Pascal Arimont: „Gute Nachrichten für ostbelgische Milchviehbetriebe“

<p>Pascal Arimont (l.) und Benoît Lutgen</p>
Pascal Arimont (l.) und Benoît Lutgen | Foto: Europäisches Parlament

Dafür hatte sich der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) nach eigenen Angaben gemeinsam mit seinem belgischen Kollegen Benoît Lutgen (Verhandlungsführer des Landwirtschaftsausschusses in dieser Akte, Les Engagés) im Rahmen der Beratungen im EU-Parlament mit entsprechenden Änderungsanträgen eingesetzt: „Die EU-Kommission hatte in ihrem Richtlinienvorschlag vorgesehen, landwirtschaftliche Betriebe mit Vieh von mehr als 150 ‚Großvieheinheiten‘ als industrielle Betriebe einzustufen. Dies konnte bei den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten nun glücklicherweise abgewendet werden, denn das hätte gewaltige Folgen für viele Milchviehbetriebe auch in Ostbelgien gehabt. Diese Betriebe wären dann wie riesige Industriebetriebe behandelt worden - mit den entsprechenden kostspieligen Investitionen und wachsenden bürokratischen Auflagen. Die Einigung ist daher eine gute Nachricht für die ostbelgischen landwirtschaftlichen Betriebe, die größtenteils von ihren Milchkühen leben“, erklärt Arimont. „Rindviehhalter sind keine Großindustriellen und Kühe sind kein Abfall. Wir haben beim Trilog eine Einigung erzielt, um Rinderzuchtbetriebe nicht in diese Richtlinie aufzunehmen. Das ist eine echte Erleichterung für unsere Rindviehhalter zuhause“, ergänzt Benoît Lutgen laut einer Mitteilung. Er hat die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten für den Landwirtschaftsausschuss geführt.

„Diese Ausnahme für die Rindviehbetriebe war dringend notwendig, denn landwirtschaftliche Betriebe mit Milchkühen können nicht mit Kraftwerken, Raffinerien, der Abfallbehandlung oder Chemiewerken in einen Topf geworfen werden, die alle unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Mit dem ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwert von 150 Kühen wären in Ostbelgien allein rund 20 Prozent der Betriebe betroffen gewesen. Diese hätten für die Umsetzung wieder viel Geld in die Hand nehmen müssen. Das war in unseren Augen einfach nicht zumutbar, da auch die messbaren Effekte in Bezug auf die Emissionsreduktionen nur marginal gewesen wären. Denn die Kühe in der Milchviehhaltung können ganz einfach nicht demselben geschlossenen Produktionsprozess wie Fabriken unterworfen werden, wo die Luft die Anlage erst nach der Reinigung verlässt. Die meisten Kühe leben in vielen Monaten des Jahres draußen auf den Weiden und sind glücklicherweise nicht das ganze Jahr über in einem Industriekomplex eingesperrt. Diese Einigung ist daher eine gute Nachricht für die ostbelgischen Landwirte. Die familiäre Landwirtschaft, wie sie in Ostbelgien noch praktiziert wird, muss von der Politik unterstützt werden und nicht immer wieder mit neuen Auflagen belegt werden. Ansonsten wird dieser Sektor aus Europa verschwinden. Heute schon kämpfen diese Betriebe mit Nachfolgeproblemen - jeder zweite Landwirt, der älter als 55 Jahre ist, hat in der Wallonie keinen Nachfolger mehr“, so Arimont abschließend.

Die Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten sieht den Angaben zufolge eine Revisionsklausel für das Jahr 2026 vor. Dann soll die Kommission erneut prüfen, wie die Emissionen aus der Viehzucht behandelt werden. Ebenfalls soll die EU-Kommission eine so genannte „Gegenseitigkeitsklausel“ prüfen, um sicherzustellen, dass Hersteller außerhalb der EU bei der Ausfuhr in die EU ähnliche Anforderungen erfüllen wie die EU-Betriebe selbst.

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