Kassationsentscheide müssen auf Deutsch übersetzt werden

<p>Kassationsentscheide müssen wieder ins Deutsche übersetzt werden.</p>
Kassationsentscheide müssen wieder ins Deutsche übersetzt werden. | Illustration: picture alliance

Darüber Informiert die Regierung der DG in einer Mitteilung. Weiter heißt es: Der Kassationshof ist das oberste Gericht in Belgien und steht sozusagen an der Spitze der Pyramide des Gerichtswesens. Bei der Kassationsbeschwerde handelt es sich um ein besonderes Verfahren, das dem Kassationshof ausschließlich erlaubt zu prüfen, ob eine in letzter Instanz ergangene, richterliche Entscheidung (nach Erschöpfen der ordentlichen Rekurse des Einspruchs und der Berufung) gegen das Gesetz oder eine Rechtsregel verstößt. Konkret überprüft der Kassationshof, ob eine richterliche Entscheidung ordnungsgemäß begründet ist, dem Gesetz entspricht, und eine Rechtsnorm korrekt angewendet und ausgelegt wird. Ebenfalls prüft der Kassationshof, ob die richterliche Entscheidung die Tragweite eines dem Richter unterbreiteten Dokuments respektiert. Die Verfahren vor dem Kassationshof werden in niederländischer oder französischer Sprache geführt. Jedoch sah Artikel 28 des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten in der Vergangenheit vor, dass ein Kassationsentscheid ins Deutsche übersetzt wird, wenn die angefochtene Entscheidung in deutscher Sprache ergangen ist.

Durch Gesetz vom 16. Oktober 2022 war diese Bestimmung jedoch dahingehend abgeändert worden, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung, die in deutscher Sprache verkündet wurde und Gegenstand einer Kassationsbeschwerde war, der entsprechende Kassationsentscheid nur noch dann übersetzt werden sollte, wenn er als hinreichend relevant für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder die Fortentwicklung des Rechts angesehen würde. Mit anderen Worten: Entscheide des Kassationshofes, die deutschsprachige Bürger, Unternehmen oder Einrichtungen betrafen, sollten nur noch dann ins Deutsche übersetzt werden, wenn sie als entsprechend „wichtig“ angesehen würden.

Da dieses neue Gesetz eine Verschlechterung der Rechtsstellung der deutschen Sprache in Belgien darstellte und offenkundig eine Diskriminierung der deutschsprachigen Rechtsuchenden in Belgien vorlag, hatten die Vereinigung der deutschsprachigen Magistrate, verschiedene deutschsprachige Magistrate in eigenem Namen, die Kammer der französisch- und deutschsprachigen Anwaltschaften (avocats.be) und die Regierung der DG in einer konzertierten Vorgehensweise jeweils eine Nichtigkeitsklage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Der föderale Gesetzgeber ist daraufhin noch während des laufenden Verfahrens der vorgebrachten Argumentation gefolgt, was als außergewöhnlich angesehen werden kann.

Durch Gesetz vom 31. Juli 2023 wurde die Gesetzesänderung zurückgezogen. Weiterhin gilt somit, dass Kassationsentscheide in Bezug auf angefochtene Entscheidungen in deutscher Sprache ins Deutsche übersetzt werden müssen. „Der niederschwellige und diskriminierungsfreie Zugang aller Rechtsuchenden, einschließlich der deutschsprachigen Rechtsuchenden, zu den Justizeinrichtungen ist ein fundamentales Grundrecht im belgischen Rechtsstaat. Wir begrüßen daher die vorgenommenen Anpassungen, die dieses Grundrecht sicherstellen“, wird Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) abschließend in dem Schreiben zitiert. (red/kupo)

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