Startschuss und neue Fristen für Stipendien der DG

<p>Autoren und Autorinnen, die literarische Werke veröffentlichen möchten, können ebenfalls Fördermittel beantragen.</p>
Autoren und Autorinnen, die literarische Werke veröffentlichen möchten, können ebenfalls Fördermittel beantragen. | Illustrationsbild: picture alliance

Die Antragsfristen für Stipendien wurden in diesem Jahr aktualisiert. Wer ein Kunst- oder Kulturprojekt in der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres plant, muss seinen Antrag bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres einreichen. Für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte starten, ist die Deadline beim 31. März 2024. Eingereicht werden können Projekte aus allen Kunstsparten.

bereits fertiggestellte Kulturprojekte für die nur noch der passende Rahmen für die Präsentation fehlt, bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft auch hier finanzielle Unterstützung an. Bis zu 50 Prozent der annehmbaren Kosten können bezuschusst werden. Die Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf physische Projekte. Autoren und Autorinnen, die literarische Werke veröffentlichen möchten, können ebenfalls Fördermittel beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Romane, Gedichte oder andere Literaturformen handelt. Periodika sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.

Was kommt nach dem Antrag? Wer eine Zusage für die Fördermittel erhält, ist zur Einreichung eines Abschlussberichts sowie aller Zahlungsbelege verpflichtet. Dies muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts oder der Veröffentlichung erfolgen. Andernfalls muss der gewährte Vorschuss zurückgezahlt werden, wie das Ministerium auf ihrer Webseite mitteilt. Weiterführende Informationen dazu gibt es unter www.ostbelgienlive.be (kupo)

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