Für die Anklagebehörde besteht kein Zweifel daran, dass der in Deutschland wegen Raubs, betrügerischer Erpressung und Betrugs vorbestrafte Mann sich der illegalen Einreise und der Geldwäsche schuldig gemacht hat.
Eupener Strafgericht: Angeklagtem eilt schlechter Ruf voraus
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