346 Jost-Lkw dürfen weiterhin rollen

<p>346 Jost-Lkw dürfen weiterhin rollen</p>


Am Dienstag fällte das Gericht Erster Instanz in Lüttich sein Urteil in Sachen Beschlagnahmung von 346 Lkw der Jost Group. Wie das GrenzEcho am 26. Februar andeutete, kam es zu keiner Entscheidung in der Sache. Die föderale Staatsanwaltschaft muss also zurückstecken. Vorerst zumindest.

Der Präsident des Gerichtes Erster Instanz sieht die Berufung im Eilverfahren von Jost Group als gerechtfertigt an: Die Beschlagnahmung hätte dem Transportunternehmen einen schweren Schaden zugefügt. Die Entscheidung des Untersuchungsrichters von Ende Januar 2019 hätte die föderale Staatsanwaltschaft ausführen müssen, statt sie anzufechten, so das Gericht weiter.

Man wird sich nun am 12. März erneut vor Gericht treffen. Dann haben die Parteien die Gelegenheit, ihre Sicht der wirtschaftlichen Realität der vor allem inkriminierten rumänischen Niederlassung der Jost Group, Skiptrans, darzulegen. Ein Urteil dürfte in der ersten Aprilhälfte gefällt werden.

Wann die Angelegenheit selbst, die im Mai 2017 für Schlagzeilen sorgte, vor einem Gericht verhandelt und entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar. Noch wird unter Geheimhaltung ermittelt. (os)

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