Eine routinemäßige Abfrage in der Datenbank ergab keine Angaben zu einem vorhandenen Führerschein. Daraufhin wurde das Polizeigericht in Eupen kontaktiert. Hier wurde bestätigt, dass dem 49-jährigen Fahrer wegen Untauglichkeit ein Fahrverbot auf Lebenszeit auferlegt wurde. Der Pkw, dessen Eigentümerin ebenfalls nicht über einen Führerschein verfügte, wurde für unbestimmte Zeit sichergestellt. (red/ag)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren