Eifeler nach Busengrapscher zu Haft auf Bewährung verurteilt

<p>Der Mann hatte die Frau mit seinem Griff an den Busen überrumpelt. Abwehren konnte sie ihn nicht. Dies sei, so der Richter, einem mit Gewalt oder Drohung begangenen Übergriff gleichzustellen.</p>
Der Mann hatte die Frau mit seinem Griff an den Busen überrumpelt. Abwehren konnte sie ihn nicht. Dies sei, so der Richter, einem mit Gewalt oder Drohung begangenen Übergriff gleichzustellen. | Imago


Das Gericht sah den Vorwurf des sexuellen Übergriffs als erwiesen an und stützte sich dabei auf die Zeugenaussagen sowohl des Opfers als auch einer Augenzeugin des Vorfalls.

Im Februar vergangenen Jahres waren der Angeklagte und die Geschädigte Gäste einer privaten Geburtstagsfeier in der Eifel gewesen. Zwischen Hauptgang und Dessert hatte der Mann sich hinter die Frau gestellt, die am Tisch gesessen hatte. Er hatte mit seiner Ehefrau gesprochen, der Tischnachbarin des Opfers. Plötzlich hatte er der Frau mit einer Hand an den Busen gegrapscht. Am nächsten Tag hatte das Opfer Anzeige bei der Polizei erstattet. Der Mann hatte geleugnet und behauptet, die Frau lediglich an Nacken und Schulter berührt zu haben.

In seinem Urteil betonte der Richter, dass die dargelegte Argumentation des Angeklagten nicht stichhaltig sei. „Weil die Geste für das Opfer völlig überraschend kam, und es diese nicht abwehren konnte, ist seine Handlung einem mit Gewalt oder Drohung begangenen Übergriff gleichzustellen“, so der Richter. Aufgrund der präzisen Schilderung des Vorfalls durch die Geschädigte und die Zeugin, könne für das Gericht nicht der geringste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen.

Bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigte das Gericht einerseits die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten aber auch dessen Skrupellosigkeit und Hemmungslosigkeit. „Das Gericht trägt der Notwendigkeit Rechnung, dem Angeklagten zu verdeutlichen, dass ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung einer Frau kein Kavaliersdelikt darstellt und dass ein derartiges Verhalten, auch unter Alkoholeinfluss, nicht toleriert werden kann“, hieß es. Der 65-Jährige, der bei der Verhandlung im Februar eine Arbeitsstrafe abgelehnt hatte, wurde zu acht Monaten Gefängnis mit einer Bewährung für die Dauer von fünf Jahren verurteilt. Die bürgerlichen Rechte werden ihm für fünf Jahre entzogen und dem Opfer muss er 1.000 Euro Schadenersatz sowie 480 Euro Prozesskostenvergütung zahlen.

„Eine Aussetzung der Urteilsverkündung würde den Erfordernissen einer angemessenen Ahndung der Straftat nicht gerecht, würde eine Verharmlosung darstellen und wäre nicht rückfallvorbeugend“, sagte der Richter.

Das Gericht könne nachvollziehen, dass die Geschädigte durch das Verhalten des Angeklagten und den Angriff auf ihre sexuelle Selbstbestimmung schockiert und tief getroffen war und dies um so mehr, als dass der Angeklagte behauptete, sie würde lügen. Somit sei die Schadenersatzforderung gerechtfertigt.

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment