Hinzu kommt für jeden der fünf Beteiligten eine zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro sowie die Rückerstattung des illegalen Gewinns, den die Richterin für das Quintett auf 52.000 Euro festlegte.
Eifeler Cannabis-Züchter müssen nicht ins Gefängnis
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