Eifeler Cannabis-Züchter müssen nicht ins Gefängnis

<p>Die Ermittlungen waren im Juni 2020 aufgenommen worden, als die Vermieterin der Grüfflinger Immobilie die Polizei über verdächtige Vorgänge in ihrem vermieteten Haus informierte.</p>
Die Ermittlungen waren im Juni 2020 aufgenommen worden, als die Vermieterin der Grüfflinger Immobilie die Polizei über verdächtige Vorgänge in ihrem vermieteten Haus informierte. | Illustrationsfoto: dpa

Hinzu kommt für jeden der fünf Beteiligten eine zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro sowie die Rückerstattung des illegalen Gewinns, den die Richterin für das Quintett auf 52.000 Euro festlegte.

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