Während das Gericht in einem früheren Verfahren festgestellt hatte, dass die Veröffentlichung nicht mit Belästigung gleichgesetzt werden kann, ist der 50-Jährige der Ansicht, dass er in seiner Privatsphäre verletzt wurde.
„Venn-Radfahrer“ verlangt 4.500 Euro
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren