„Venn-Radfahrer“ verlangt 4.500 Euro

<p>„Venn-Radfahrer“ verlangt 4.500 Euro</p>
Foto: dpa

Während das Gericht in einem früheren Verfahren festgestellt hatte, dass die Veröffentlichung nicht mit Belästigung gleichgesetzt werden kann, ist der 50-Jährige der Ansicht, dass er in seiner Privatsphäre verletzt wurde.

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