MR will Schulpflichtalter senken

<p>Gemeinschaftssenator Gregor Freches</p>
Gemeinschaftssenator Gregor Freches | Foto: David Hagemann

Diese Entscheidung stütze sich auf mehrere Gründe, die die Bedeutung einer Senkung des Schulpflichtalters demonstrieren. Zuallererst haben Kinder durch einen früheren Schulbeginn eine größere Chance, eine solide Grundlage zu entwickeln und Entwicklungsverzögerungen zu vermeiden, die in einem späteren Alter zum Schulversagen führen können. Außerdem werde die Herabsetzung des Schulpflichtalters dazu beitragen, sozioökonomische Unterschiede abzubauen, da alle Kinder von frühester Kindheit an die gleichen Chancen auf schulischen Erfolg haben. „Darüber hinaus bietet der Kindergarten ein unterstützendes Milieu für das Erlernen der Sprache, was ein Schlüsselelement für die Auseinandersetzung mit dem Grundwissen darstellt und die Integration in das Bildungssystem erleichtert.“ Schließlich spiele der Kindergarten eine wesentliche Rolle beim Aufbau einer starken Bindung zwischen der Schule und den Eltern.

Durch einen frühen Beginn könne dieses Vertrauensverhältnis bereits in jungen Jahren aufgebaut werden, was ebenfalls dazu beitrage das Risiko eines späteren Schulabbruchs zu verringern. „Obwohl die Gemeinschaften für die Regelung des Bildungswesens zuständig sind, fällt die Festlegung des Beginns und des Endes der Schulpflicht in die Zuständigkeit auf föderaler Ebene. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass entsprechende Bestimmungen verabschiedet werden, um allen Kindern ab dem Alter von drei Jahren eine qualitativ hochwertige Bildung zu garantieren“, schreibt Gregor Freches. Die Herabsetzung des Schulpflichtalters stelle die beste Sozialpolitik dar, da sie der Vernachlässigung von Talenten ein Ende setzen werde. „Indem wir allen Schülern einen gemeinsamen Bildungsrahmen bieten und ihnen von klein auf die gleichen Erfolgschancen ermöglichen, schaffen wir die Bedingungen für die Entwicklung und maximale Nutzung der Fähigkeiten eines jeden Kindes. Die MR-Fraktion im Senat ist stolz auf diesen bedeutenden Fortschritt im Bildungswesen und wird weiterhin daran arbeiten, ein gerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem für alle Kinder in Belgien zu schaffen“, so Freches. (red/sc)

Kommentare

  • ... was ein Glück, dass es zu meiner Zeit noch keinen Kindergarten gab.. arme Kinder...

  • Die Bemerkung des Herrn Vomberg verführt mich zu der Frage, ob es zu seiner Zeit denn überhaupt schon eine Volksschule gegeben habe..

    Also, ich verstehe die Aufregung nicht, um es gelinde auszudrücken, wie sie sich jetzt schon etwa im ostbelgischen Medium "für vordenker, querdenker und nachdenker" in geradezu widerlicher Weise austobt.

    In der Wallonie können die Kinder schon mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten gehen und unsere 9 Enkel haben diese Zeit alle komplett durchlaufen, ohne körperlichen und geistigen Schaden zu nehmen. Im Gegenteil.

    Die Argumente des Herrn Freches sind durchaus nachvollziehbar.
    Allerdings sollte diese Einschulung nicht nach einem zu starren System erfolgen.
    Und ob sie ein Allheilmittel darstellt, wie der Herr Freches suggeriert, darf bezweifelt werden. Das wird hauptsächlich von der personellen Betreuung und der Ausstattung der Schulen abh¨ängen.

    Aber gemach, so schnell wird das nicht gehen. Eine Resolution ist vorläufig nur ein Stück Papier, so wie andere vor ihr auch, siehe die über den Gebrauch der deutschen Sprache. Wer erinnert sich noch daran?
    Bevor nicht die Abgeordnetenkammer ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, wird noch viel Wasser die Weser hinunterlaufen.

  • Gregor Freches:“…schaffen wir die Bedingungen für die Entwicklung und maximale Nutzung der Fähigkeiten eines jeden Kindes.“

    Also darum geht es, aus dem Kind maximalen (wirtschaftlichen) Nutzen ziehen, bzw. „gutes Leben“ ist Synonym von „beruflicher Karriere“. Was für ein verengtes, gruseliges Menschenbild.

  • Wieder einmal legt Herr Schmitz in alt bekannter Manier den Leuten Worte in den Mund, die sie nicht gesagt haben und heizt die Stimmung an...

    Die Maximale Nutzung von Fähigkeiten ist für alles wichtig - auch für die sog. sozialen Kompetenzen, für ein erfülltes Leben, für Hobbies, oder schlicht für das Glücklichsein. Da muss man nicht direkt den Wirtschaftssklaven heraufbesschwören. Maximale Nutzung ist nichts anderes als einfach nur das Beste von sich selbst zu geben, was kann daran falsch sein? Die Betreuung Zuhause sollte nicht in Abrede gestellt werden, allerdings findet in einer Schule eine ganz andere Sozialisierung, Stimulierung und Wissensvermittlung statt, die man als Familie plus Umfeld wohl nicht leisten kann. Wieviele Eltern haben haben nicht gesehen, wie ihre Kinder regelrecht aufblühen mit dem Eintritt in den Kindergarten?

    Abgesehend davon, in Frankreich müssen die kleinen Wissbegierigen auch schon ab 3 Jahren in den Kindergarten und ich sehe nicht, dass Franzosen dadurch auf irgend eine Weise beeinträchtigt sind. Es ist ferner erwiesen, dass eine frühe 'Einschulung' sich positiv auswirkt auf den Zugang zum Arbeitsmarkt, die spätere Bezahlung, es vermindert die Risiken einer De-Sozialisierung von Menschen in unsicheren Verhältnissen, und leztlich ist es sogar der Volksgesundheit zuträglich - sage nicht ich, sondern die belgische 'Ligue des Familles', die ja nicht gerade bekannt dafür ist, eine marktliberale Bastion zu sein...

    Die ganze Aufregung ist also nicht begründet.

  • Auch bei mir hinterlässt die Formulierung “Nutzung der maximalen Fähigkeiten eines jeden Kindes” zunächst einen Beigeschmack.
    Es hängt natürlich davon ab, welches Ziel mit diesem utilitaristischen Ansatz verfolgt wird. Statt “maximale Nutzung” wäre mir die “bestmögliche Förderung” lieber.

    Bei der “maximalen Nutzung” fällt mir jedoch folgende Redewendung ein:

    “Als mein Vater mich fragte, was ich einmal werden möchte, habe ich ihm gesagt: Ich möchte glücklich werden! Da hat er mich nur fragend angeschaut. Schließlich bin ich dann doch etwas anderes geworden…”

  • @Alexander Hezel

    Ich habe zumindest Herrn Freches wortwörtlich zitiert, Sie reden dagegen seine Aussagen schön.

    So hat Herr Freches an keiner Stelle von "Glück" gesprochen, sondern von "Erfolg", "solider Grundlage", Vermeidung von "Schulversagen" und "Entwicklungsverzögerungen", etc. sprich allesamt Begrifflichkeiten einer auf Leistung getrimmten Gesellschaft.

    So stellt sich z.B. tatsächlich die Frage, ob es besagtem Glück des Dreijährigen (!) wirklich zuträglich ist, wenn man ihm eine "qualitativ hochwertige Bildung garantiert".

    Ich habe übrigens der von Ihnen erwähnten Ligue des Familles mehrere Jahre angehört. Nachdem diese meinen Vorschlag eines robusten Erziehungsgeldes nicht unterstützen wollte, und mir klar wurde, dass sie sich hauptsächlich für eine möglichst baldige, vollzeitliche (Re)Intergration der Eltern in den Arbeitsmarkt mit dem damit einhergehendem umfassenden Outsourcing der Erziehung stark machte, habe ich die Ligue verlassen.

  • Was der Herr Freches denn nun gemeint hat, könnte er eigentlich am besten selber sagen. Vielleicht könnte das GE ja ein Gespräch mit ihm und zugleich auch mit der Bildungsministerin der DG darüber führen?
    Und auch darüber, ob über die konkrete Ausgestaltung dieser Schulpflicht nachgedacht wurde, sowohl was deren Einführung wie die Bedürfnisse an Personal, Räumlichkeiten und Lernmaterial angeht.

    Nun besteht in Belgien schon seit mehreren Jahren (2020?) eine „leerplicht“ oder „obligation d’enseignement“, gemeinhin „obligation scolaire“ genannt, keine „Schul-„ sondern eine „Lehrpflicht“ ab 5 Jahren, umfasst also schon das letzte Kindergartenjahr.
    Das dürfte doch auch für die DG gelten.

    Nun besuchen hier bei uns wenigstens seit jeher fast alle Kinder die „école gardienne“, oft nachdem sie vorher in einer „crèche“ waren. Von daher würde eine Herabsetzung des Einschulungsalters auf 3 Jahre konkret nicht viel ändern.
    Anders sähe es wahrscheinlich in gewissen Problembezirken etwa mit einem hohen Anteil an prekären Lebensverhältnissen und/oder hohem anderssprachigem Ausländeranteil aus.
    Gerade die Kinder aus solchen Milieus würden durch einen frühzeitigen Kindergartenbesuch nur gewinnen.

    Ja, auch wenn es Herrn Schmitz missfällt, es ist „nützlich“ für den Einzelnen und für die Gesellschaft als Ganzes, möglichst frühzeitig die Talente zu wecken und zu fördern.
    Dass es nicht damit getan ist, nur ein Gesetz zu beschließen, liegt auf der Hand.

    Hier ein Artikel der UFAPEC (Union Francophone des Associations de Parents de l’Enseignement Catholique) zum Thema :
    « 11.16/ L'école à 2,5 / 3 ans, une bonne chose pour l'enfant ? »
    Kernsatz : « L’abaissement de l’obligation scolaire est certainement une mesure nécessaire que l’UFAPEC soutient en veillant à ce qu’il ait des conditions d’accueil suffisantes, spécifiques et non discriminatoires, à Bruxelles particulièrement et dans toutes les zones appelées à connaître une pression démographique de plus en plus importante. »

  • Sehr geehrter Herr Schleck,

    Sie argumentieren, dass eh die meisten Kinder ab 3 Jahren den Kindergarten besuchen, nachdem sie bereits vorher in der Krippe betreut wurden, und das deswegen die Herabsetzung der Schulpflicht auf 3 Jahre nicht viel ändern würde.

    Dazu zwei Anmerkungen.

    1) Es besteht sehr wohl ein Unterschied zwischen häufigem freiwilligem einerseits und verpflichtetem Besuch des Kindergartens andererseits. Pflicht bedeutet: Wecker klingelt, aufstehen, anziehen, frühstücken und ab, und wenn Fieber, bitte Attest besorgen. Freiwillig bedeutet: Ausschlafen, evtl. nur nachmittags zum Kindergarten, oder nur vormittags mit Mittagsschlaf, und bei leichtem Fieber oder ausgeprägter Unlust einfach zuhause bei Papa oder Mama (oder Opa oder Oma) bleiben dürfen.

    2) Etwas zur Pflicht machen, nur weil eine Mehrheit es eh freiwillig tut, führt geradezu in eine Diktatur der Mehrheit. Das erinnert an die Argumentation pro Impfpflicht. Denn ob die frühe Schulpflicht tatsächlich für alle ein Segen ist, ist letztendlich eine Glaubensfrage. Und anderen seinen Glauben aufzwingen, ist einer freiheitlichen Gesellschaft nicht würdig.

  • Der Herr Schmitz sollte mal nach Frankreich schauen, wie Herr Hezel schon anmerkte:
    "L'école maternelle obligatoire dès 3 ans contraint-elle les enfants à être plus assidus ?"
    TF1 Info du 04/09/2109
    und
    "Comment justifier une absence scolaire ?"
    Site "Démarches administratives.fr"
    Mit ein wenig gutem Willen auf beiden Seiten dürfte das kein Problem.sein, auch nicht die Frage eines Attestes.

    "Bientôt l'obligation scolaire à 3 ans en Belgique ? Est-ce une bonne idée ?"
    Moustique 28/02/2023 zu eben der Resolution des Senates.

    Der Herr Schmitz hat es bekanntlich nicht so mit den Nuancen.
    Er sollte meine obigen Kommentare nochmal durchlesen.

    Seiner Argumentation nach müsste dann auch die Schulpflicht zumindest für die zwei ersten Volksschuljahre abgeschafft werden.
    "Denn ob die frühe Schulpflicht tatsächlich für alle ein Segen ist, ist letztendlich eine Glaubensfrage."
    Egal, ob mit 3 oder 5 oder 6 Jahren? Alles ist dann letztendlich eine "Glaubensfrage".
    Geradeso als ob es keinen pädagogischen und medizinischen Sachverstand gäbe.

    2019 wurde die Schulpflicht ab 5 Jahren einstimmig von der Kammer verabschiedet...
    Geradezu Volkskammerniveau...

    Übrigens, ich bin während meiner ganzen Schulzeit nie gerne in aller Herrgottsfrühe aufgestanden. Sicher eine "ausgeprägte Unlust"?

  • .. zu meiner Zeit gab es schon wie bei allen eine Volksschule, aber mit meiner Bemerkung wollte ich einfach nur sagen, dass die heutigen kleinen Kinder einfach nicht Kind sein dürfen, in Bezug auf ihrem Alter, nein sie sollen sofort es auch nur die kleinste Möglichkeit gibt an der Kandare genommen werden.. wie schon erwähnt arme Kinder...

  • Warum immer eine Pflicht aus etwas machen das doch eigentlich gut funktioniert, wenigstens in (Ost)-Belgien.

  • Doch noch eine Anmerkung zu den Anmerkungen des Herrn Schmitz:
    Er meint: „Etwas zur Pflicht machen, nur weil eine Mehrheit es eh freiwillig tut, führt geradezu in eine Diktatur der Mehrheit.“

    Weiß er überhaupt, was er da schreibt?
    Basiert unsere repräsentative Demokratie denn nicht geradezu auf dem Prinzip einer Mehrheit, die durch allgemeine und freie Wahlen ermittelt wird und bei den nächsten Wahlen auch wieder abgewählt werden kann?
    Wobei, um einem Einwand des akribischen Herrn Schmitz zuvorzukommen, Mehrheit nicht bedeutet, dass „alles erlaubt“ wäre, sobald 50% + 1 Stimme erreicht sind. Da gibt es Hürden, die hier nicht weiter aufzuzählen sind.

    Zu Herrn Vomberg: Wenn er sich freut, dass es „zu seiner Zeit“ noch keinen Kindergarten gab, so wollen wir ihm diese Freude lassen. Viele werden es nicht sein, die diese Meinung teilen.
    Weiter zurück gab es nicht mal eine Schulpflicht, und die Kinder aus Arbeiterfamilien mussten ab 6 in die Textilfabriken, um unter den Spinnmaschinen die Fäden zu flicken, oder in die Bergwerke, um die Lüftungstüren zu bedienen. (s. "Kinderarbeit" auf Wikipedia).

    Wenn er schreibt, dass Kinder frühzeitig „an die Kandare“ genommen werden, so verrät er, dass er vom Kindergartenalltag keine Ahnung hat.
    Wer die Kleinen morgens sieht, wie eilig sie es haben, nach einem flüchtigen Kuss für Mama oder Opa, in den Schulhof zu laufen, kann da über eine solchen Ausdruck nur den Kopf schütteln.
    Wer sie bei ihren Aktivitäten beobachtet, sieht, dass sie durchaus Kinder sein können. Von militärischem Drill ist da nichts zu sehen.
    Allerdings, dass man in einer Gemeinschaft gewisse Regeln beachten muss, lernen sie da schon...

  • Herr Schleck,

    Hätten Sie sich die Mühe gemacht, einige der von Ihnen angedeuteten "Hürden" gegen "alles erlaubt" aufzuzählen, wären wir beide vielleicht gar nicht so weit voneinander entfernt.

    Einige dieser "Hürden" könnten u.a. da heißen Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, keine Willkür, sprich keine Regeln schaffen, nur weil es die Mehrheit/Obrigkeit WILL, aber sonst kein vernünftiger Grund dafür spricht, wie z.b. Maskenpflicht nur für Teinehmer des weißen Marschs in Eupen, aber nicht für (normale) Fußgänger, die sich in Ermangelung einer Abgrenzung des Marsches mit den Teilnehmern mischten, oder dem Verbot, Reden zu halten, bei selbigem Marsch, oder weiter wie es Macron so unmissverständlich formulierte mit "emmerder les non-vaccinés".

    Und etwas zur Pflicht machen, nur weil es die Mehrheit eh tut, bzw. nur will, ist eine solche Willkür. Es könnte vielleicht sein, dass in solchen Fällen die Mehrheit die entsprechende Verpflichtung auch deshalb will, um sich der eigenen Verantwortung zu entledigen. Beispiel: Im Falle einer Impfpflicht muss der Geimpfte seine Entscheidung später weder vor seinem Umfeld, noch vor sich selber rechtfertigen, falls doch Nebenwirkungen auftreten. Es wäre ja in dem Falle nicht SEINE Entscheidung gewesen. Grundsätzlich gilt, daß der Ängstliche die Pflicht der Freiheit vorzieht.

  • Die intellektuellen Verrenkungen Herr Schmitz, wie sie uns gefehlt haben (oder auch nicht)...

    "[...] sprich keine Regeln schaffen, nur weil es die Mehrheit/Obrigkeit WILL, aber sonst kein vernünftiger Grund dafür spricht."

    Darf dann nach dieser Logik jeder die von der (gewählten) Mehrheit festgelegten Regeln missachten, wenn er meint, einen "vernünftigen" Grund dafür zu haben? Wozu dann überhaupt noch Regeln aufstellen?

  • Ich werde mir hier nicht "die Mühe machen", auf die wieder einmal gespielt naive Aufforderung des Herrn Schmitz einzugehen, die Regeln aufzuzählen, die verhindern, dass in einer Demokratie mit Gewaltenteilung die Mehrheit auf den verschiedenen Ebenen alles machen kann, was sie will.

    "Und etwas zur Pflicht machen, nur weil es die Mehrheit eh tut, bzw. nur will, ist eine solche Willkür."
    Der Herr Schmitz will es einfach nicht verstehen, wenn er Mehrheitsentscheidungen in einer Demokratie obstinat als "Willkür" abtut.
    Es geht um diejenigen, die das eben nicht tun, was die Mehrheit der Bevölkerung freiwillig tun würde.
    Der Herr Kockartz fragt: "Warum immer eine Pflicht aus etwas machen das doch eigentlich gut funktioniert, wenigstens in (Ost)-Belgien."
    Darauf kann man erwidern: Weil es anderenorts nicht so gut funktioniert.
    Und da alle vor dem Gesetz gleich sein sollen...

    Wenn er konsequent wäre, müsste Herr Schmitz fordern, die Schulpflicht an sich abzuschaffen.
    Denn was ist das anderes als "reine Willkür", die Kinder von 5 bis 18 zum Schulbesuch zu zwingen, nicht wahr?

    "Grundsätzlich gilt, daß der Ängstliche die Pflicht der Freiheit vorzieht."
    "Grundsätzlich" gilt das dann natürlich auch für den Straßenverkehr mit seinen Geschwindigkeitsbegrenzungen für "Ängstliche".
    Wie hieß mal der Slogan: des ADAC 1974: "Freie Fahrt für freie Bürger!" mit damals 16000 Verkehrstoten pro Jahr gegen 2776 heute bei inzwischen stark gestiegenem Verkehrsaufkommen.
    "Ängstliche" kommen gut nach Hause, "Mutige" sterben an einem Straßenbaum....

  • Beim Urteil gegen den St.Vither „Arzt“, der Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, meinte Herr Schmitz in einem GE-Leserbrief allen Ernstes, Gewissensentscheidungen seien u.U. höher zu bewerten, als Gesetze. Bei dieser Rechtsauffassung ist tatsächlich dann alles erlaubt, was man vor seinem Gewissen verantworten kann.

    Leider ist das individuelle Gewissen keine feste Größe, wie z.Z. in der Ukraine - wohl eher im Kreml - zu beobachten ist. Vor einem wenig ausgeprägten Gewissen lässt sich alles rechtfertigen.
    So, wie bei dem St.Vither Arzt, neben Gefälligkeitsattesten auch das ununterbrochene Verbreiten von Fake-News und Verschwörungstheorien.

  • Herr Hezel,

    Sie geben sich wirklich Mühe, mich falsch zu verstehen, bzw. meine Aussagen extrem zu überzeichnen. Wenn ich der Meinung bin, dass das Gewissen über dem Gesetz steht, heißt das ja nicht, dass wir keine Gesetze mehr benötigen. 99.9% der Gesetze sind ja (in einer demokratischen Gesellschaft) vernünftig, bzw. mit dem Gewissen vereinbar.

    Meine Aussagen dahingehend zu deuten, dass ich jedwede Regeln für überflüssig hielte, ist genau so falsch, wie zu behaupten, Sie würden Ihrerseits den blinden Gehorsam predigen. Oder tun Sie das etwa?

  • Herr Schleck,

    Ich bin für die Schulpflicht ab 6 Jahren, weil es dafür gute Gründe gibt, die es eben nicht für eine Absenkung auf 3 Jahre gibt. Sie hatten u.a. angeführt, dass es eh die meisten machen würden, und das ist eben KEIN guter Grund für eine Verpflichtung aller.

    Und ich kann mich nicht erinnern, Raser jemals als mutige Menschen betrachtet zu haben. Aber das Tempolimit ist ein gutes Beispiel, meine Haltung zu veranschaulichen. Ich bin sehr für Tempolimits, weil es wiederum gute Gründe dafür gibt. Wenn aber mein Kind eine Traube verschlucken würde, würde ich bei der Fahrt zur Notaufnahme guten Gewissens die Tempolimits als zweitrangig betrachten, wenn mein Kind zu ersticken droht. Ich würde dann einen etwaigen Führerscheinentzug nicht beklagen, und weiterhin besagte Tempolimits befürworten. Sie sehen, unter Umständen ist "erlaubt" (z.b. max. 50km/h) das Gegenteil von "geboten" (so schnell wie möglich zur Notaufnahme).

    Herr Leonard,

    Ich finde es schon sehr anmaßend Joseph Meyer ein "wenig ausgeprägtes Gewissen" zu unterstellen.

    Mir fällt übrigens zum wiederholten Male auf, dass Sie "dem Gewissen folgen" leichtfertig und, zumindest was mich anbelangt, völlig grundlos mit (verantwortungsloses) "nach Lust und Laune handeln" gleichsetzen.

  • Dass es 'keine guten Gründe' für ein frühes Eintrittsalter gibt, ist schlichtweg falsch. Bitte noch einmal die Kommentare oben lesen, da werden genau diese Gründe erläutert (siehe u.a. Ligue des Familles usw.).

    Zum Gewissen: Herr Schmitz will uns doch noch nicht ernsthaft verkaufen, dass einschlägig bekannter Verschwörungsgeschichtenerzähler und verurteilter Fälscher von medizinischen Dokumenten ein Gewissen hat? Sind demnach Gesetzesbrüche also ok, solange sie nur die eigene Überzeugung bestätigen?

    Herr Schmitz prangert eine vermeintliche Willkür an, die er sich selbst als Standard zur Beurteilung dessen gesetzt hat, was denn nun rechtens ist und was nicht, und verkauft uns das als 'Gewissen'.

    Gewissen beinhaltet Selbstreflexion, Herr Schmitz; ich befürchte, daran mangelt es gewaltig.

  • „Ich bin für die Schulpflicht ab 6 Jahren, weil es dafür gute Gründe gibt, die es eben nicht für eine Absenkung auf 3 Jahre gibt.“
    So Herr Schmitz. Selbstverständlich gab es seinerzeit gute Gründe für die Einführung einer Schulpflicht, trotz heftiger Gegenwehr aus Industrie und Landwirtschaft (Verlust billiger und williger Arbeitskräfte)... und Klerus.

    Genauso gibt es gute Gründe für eine Herabsetzung der „Kindergartenpflicht“ auf drei Jahre. (Niemand will das erste Volksschuljahr mit dem dritten Lebensjahr beginnen lassen.)
    Gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten würden davon profitieren. Das ist der Grund für eine Verpflichtung aller, denn ein Gesetz muss ja wohl für alle die gleiche Geltung haben.
    Da von einer „Diktatur der Mehrheit“ gegenüber einer Minderheit zu sprechen, ist grotesk.

    Die Vorteile eines mehrjährigen Vorschulbesuches werden überdeutlich, wenn man das in der täglichen Praxis beobachten kann: Das Ende des Schuljahren rückt näher, und bald werden die lieben Kleinen voller Stolz einen dicken Ordner anschleppen mit all dem, was sie in den Monaten zuvor gebastelt, gezeichnet, gemalt, geklebt und, ja, auch schon ungelenk geschrieben und gerechnet haben.
    Die wenigsten Eltern wären in der Lage, die Talente ihrer Kinder so zu fördern, ganz abgesehen von der sozialen Komponente durch Kontakte mit Gleichaltrigen und Erzieherinnen und dem Aspekt der psychomotorischen Entwicklung. Erwähnt sei auch der Bereich der außerschulischen Kontakte zwischen Kindern (neue Freunde, Geburtstagsfeiern,…) und anderen Eltern beim Plausch am Schultor oder bei schulischen Aktivitäten.

    Eine Veröffentlichung der Ligue de l’Enseignement et de l’Education permanente aus dem Jahre 2015 (also vor der 2018 einstimmig beschlossenen Herabsetzung der Einschulungspflicht von 6 auf 5 Jahre) behandelt das Thema „L’obligation scolaire, le défi de l’émancipation » sehr detailliert.
    Lesenswert. Einfach googeln.

    PS. Zur Antwort des Herrn Schmitz auf das Beispiel mit den Rasern nur kurz: Hat er noch nie von Notsituationen oder Notwehr (bis zur Tötung eines Angreifers) gehört?
    Das mit den „Mutigen“ ist eine einfache logische Umkehrung seiner Behauptung.

  • Zur Terminologie: vielleicht wäre es hilfreich zwischen Schulpflicht und Unterrichtspflicht zu unterscheiden und zu verdeutlichen, wie sich die in Belgien geltende Unterrichtspflicht, auf den Kindergartenbesuch bzw. eine Kindergartenpflicht auswirkt.

  • Herr Schleck,

    Was Sie so toll finden ("dicker Ordner" als Beweis für Talentförderung) kann unter Umständen in eine unsägliche Katalogisierung der 3-5 Jährigen ausarten.

    Was ist mit der bedingungslosen Würde des Kindes, die nicht an der "Dicke des Ordners" bzw. an seiner Nützlichkeit für die Gesellschaft gemessen werden darf?

    Und Ihr Argument dass man alle Kinder verpflichten sollte, um diejenigen die es nötig hätten, mit 3 in den Kindergarten zu bekommen, erinnert mich an das (falsche) Argument, die Kleinen gegen Corona zu impfen, um die Alten zu schützen. Wenn die Politik es nicht schafft, gezielte Frühforderung zu organisieren, werden halt alle mit 3 verpflichtet, in den Kindergarten zu gehen. ungeachtet der Arbeitsbe- oder -überlastung des entsprechenden Personals.

  • Ja, der Herr Schmitz hat Recht!
    "Unter Umständen" kann alles ausarten.
    Seine geradezu verbissene negative Kommentierung hier ist der beste Beweis.
    Er hat wahrscheinlich nie so einen "dicken Ordner" in den Händen gehabt und ihn mit seinen Enkeln durchgeblättert.
    Meine zwei jüngsten von 9 Enkeln gehen im Herbst in die Volksschule.
    Ich habe bei keinem verletzte Menschenwürde oder eine "uns¨ägliche Katalogisierung" bemerkt. Im Gegenteil.

    "ungeachtet der Arbeitsbe- oder -überlastung des entsprechenden Personals."
    Ich hatte dem Herrn Schmitz geraten, meine vorherigen Kommentare nochmal durchzulesen. Hätte er es getan, so hätte er er folgenden Passus gefunden:
    "Und ob sie ein Allheilmittel darstellt, wie der Herr Freches suggeriert, darf bezweifelt werden. Das wird hauptsächlich von der personellen Betreuung und der Ausstattung der Schulen abh¨ängen."
    Aber wie gesagt, Nuancen sind dem Herrn Schmitz sein Ding nicht.

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