Ärgernis und Gefahr wegen öffentlicher Trunkenheit fällt unter ein Gesetz von 1939. Dieses sieht allerdings nur vor, dass der Betroffene mindestens zwei und höchstens zwölf Stunden in einer Zelle festgehalten werden durfte.
Wer betrunken festgenommen wird, hat fortan mehr Rechte
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Kommentare
... gebt Ihnen doch auch noch etwas Geld, damit sie sich anschließend wieder betrinken können..
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