Pigalle-Schläger stehen vor Gericht

<p>Bei der Schlägerei in der Pigalle in Eupen zückte einer der Täter zudem eine Schreckschusspistole. Illustrationsfoto: dpa</p>
Bei der Schlägerei in der Pigalle in Eupen zückte einer der Täter zudem eine Schreckschusspistole. Illustrationsfoto: dpa


Den 25. Februar 2018 wird Pigalle-Wirt Mike Lecok wohl nicht mehr so schnell vergessen. In den frühen Morgenstunden dieses Sonntags war er von zwei Gästen seines Cafés brutal zusammengeschlagen worden. Zum Einsatz kamen dabei sogar eine Schreckschusspistole und ein Schlagring. Mit letzterem wurde Mike Lecok ein Kieferbruch zugefügt. Die beiden Schläger stehen seit Montag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Waffenbesitz vor Gericht. Weil sie nach ihrer Festnahme die Polizisten beschimpften, müssen sie sich ebenfalls wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten. Einer der Angeklagten blieb der Verhandlung aufgrund von Krankheit fern. Beide waren anwaltlich vertreten.

Der anwesende Beschuldigte sagte vor Gericht aus, dass sein Freund und er nach einer durchzechten Nacht, die sie in mehreren Eupener Cafés verbracht hatten, die Pigalle gegen 4.30 Uhr morgens verlassen wollten. Im Außenbereich seien sie die Treppen hinunter gestoßen worden. Sie hätten daraufhin Gaspistole und Schlagring gezückt, um sich zu verteidigen. Kurze Zeit später seien sie von der Polizei verhaftet worden. Er erinnere sich lediglich noch daran, in der Wache wach geworden zu sein.

Zeugen des Vorfalls beschreiben diesen etwas anders. Schon beim ersten Besuch des Duos in der Pigalle zu Beginn des Abends, hätte dieses Streit gesucht. Beim zweiten Abstecher gegen 4.30 Uhr pöbelten die beiden wieder, so dass Mike Lecok mit der Hilfe eines unbeteiligten Gastes versuchte, sie nach draußen zu befördern. Plötzlich habe einer der Männer ihm eine Waffe an die Schläfe gehalten, so Lecok. Es folgten heftige Schläge, der Kieferknochen ging zu Bruch. „Mein Mandant hat sechs Wochen lang nur Suppe essen können. Als Selbstständiger hatte er keine Wahl und musste schnell wieder sein Café öffnen, auch wenn er höllische Schmerzen hatte“, so sein Rechtsbeistand. Er stellte Aufgrund der Verletzungen, der ausgefallenen Einnahmen und des Imageverlustes der Pigalle Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 5.000 Euro. In den Augen des Staatsanwaltes besteht kein Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Der Wirt und zwei Gäste seien bei dem Vorfall verletzt worden. „Die Schläger hatten 1,9 bzw. 1,92 Promille“, präzisierte er. Er forderte 15 bzw. zwölf Monate Haft, zeigte sich jedoch auch mit Arbeitsstrafen von je 150 Stunden einverstanden.

Der Anwalt des anwesenden Beschuldigten bat um eine Aussetzung der Urteilsverkündung bzw. um eine Strafe auf Bewährung. Sein Mandant habe kürzlich eine Anstellung als Elektriker gefunden und sei häufig auf Montage unterwegs. Nach seiner 60-Stunden-Woche sei eine Arbeitsstrafe nicht zu bewältigen. Die 5.000 Euro Schadenersatz halte er für etwas übertrieben, ein Imageverlust des Cafés sei nicht bewiesen. Auch der Anwalt des erkrankten Angeklagten bat um ein mildes Urteil.

Zum Abschluss der Verhandlung ließ es sich der Richter nicht nehmen, den Angeklagten auf die Risiken seines Verhaltens hinzuweisen. „Stellen Sie sich vor, Sie zücken Ihre Schreckschusspistole und ihr Gegenüber hat eine scharfe Waffe dabei. Er weiß ja nicht, dass Ihre Waffe nicht scharf ist, und setzt seine vielleicht ein“, ermahnte er den jungen Mann und riet ihm, in der Zukunft zunächst über mögliche Konsequenzen seines Handels im Vorfeld nachzudenken. Das Urteil ergeht am 8. April.

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