Klage von Vivias: Appellationshof gibt ehemaligem GE-Chefredakteur Schröder Recht

<p>Beim Appellationshof in Lüttich ist die Berufungsklage von Vivias gegen Oswald Schröder als unbegründet zurückgewiesen worden.</p>
Beim Appellationshof in Lüttich ist die Berufungsklage von Vivias gegen Oswald Schröder als unbegründet zurückgewiesen worden. | Archivbild: David Hagemann

Dadurch sei die Ehre und den Ruf der Interkommunale schwer beschädigt worden. Der Klage hatte sich Friedhelm Wirtz, Bürgermeister der Gemeinde Büllingen und ehemaliger Verwaltungsratsvorsitzende von Vivias, als Zivilpartei angeschlossen. Damit sind die Berufungsmöglichkeiten der beklagenden Partei erschöpft. Die Kläger können nach diesem Urteil, mit dem das Urteil in Erster Instanz in Eupen vom Winter 2022 in vollem Umfang bestätigt wurde, lediglich vor den Kassationshof ziehen und Formfehler geltend machen.

Im Frühjahr 2020, mitten in der ersten Corona-Lockdownphase, hatte der damalige GE-Chefredakteur Oswald Schröder zuerst in einem Kommentar und später in einem Beitrag von schwerwiegenden Problemen, Schlampereien beim Medikamentenmanagement, Ungleichbehandlung von Personalmitgliedern bis hin zu Verstößen gegen das Besuchsverbot im Hof Bütgenbach berichtet. Nach dem Kommentar, in dem Schröder die Aufarbeitung dieser Vorwürfe durch das DG-Parlament anregte, hatten die Verantwortlichen der Interkommunale einen Pressetermin einberufen, in dem sie detailliert zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Auch darüber hatte Schröder berichtet.

Mit Verweis auf neue Anschuldigungen seitens Personalmitgliedern und Angehörigen von Bewohnern hatte der damalige GE-Chefredakteur das Thema daraufhin im Juni 2020 erneut aufgegriffen. Woraufhin Vivias klagte. Fast zeitgleich riefen Vivias und Dr. Daniel Müller den Deontologierat des belgischen Journalistenverbandes an.

In einem ersten Urteil vor dem Gericht Erster Instanz in Eupen wurde Schröder von allen Vorwürfen freigesprochen. Nicht zuletzt unter Hinweis auf eine vom Präsidium des Parlamentes der DG in Auftrag gegebenen Berichtes der Ombudsfrau der DG. Diese war 80 Vorwürfen von insgesamt 25 Personen nachgegangen und bestätigte den Wahrheitsgehalt der ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe in 30 Fällen. Das Gericht stellte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Feststellungen des Journalisten und den Erkenntnissen der Ombudsfrau fest. Der Deontologierat wies seinerseits die Klage von Vivias und Dr. Müller in sechs Punkten zurück, gab den Klägern aber in drei Punkten zumindest teilweise Recht. Das GrenzEcho veröffentlichte den Spruch des Deontologierates.

Am 16. Februar verhandelte die 5. Kammer des Berufungsgerichtes Lüttich, nach einem Einspruch der Kläger gegen das erstinstanzliche Urteil, den Fall erneut. Am 23. März erfolgte das Urteil, das Schröder in allen Anklagepunkten entlastet. Das Gericht erachtete dabei als wichtig, dass die Vorwürfe, die dieser in seinen Beiträgen erhoben hatte, in vielen Punkten deckungsgleich waren mit den Ergebnissen der Untersuchung der Ombudsfrau der DG. Man könne dem Journalisten auch nicht vorwerfen, undifferenziert und pauschal, ohne gründliche Recherche, Vorwürfe erhoben zu haben. Außerdem habe es während der Zeit des Besuchsverbotes ein verstärktes berechtigtes öffentliches Interesse am Geschehen in den Seniorenheimen gegeben.

In seiner Begründung geht die 5. Kammer des Appellationshofes detailliert auf eine große Anzahl dieser Vorwürfe ein und zitiert dabei ganze Absätze aus dem Bericht der Ombudsfrau. Darin wird unter anderem der Vorwurf des Mobbings gegen Personalmitglieder untermauert. Ebenso werden Unregelmäßigkeiten in der Bezahlung von Personal der Interkommunale Vivias, eine lasche Handhabe bei der Bewahrung von Medikamenten sowie mindestens ein Verstoß gegen das Besuchsrecht im Seniorenheim aufgearbeitet. Zum Schluss weist das Berufungsgericht die Berufungsklage zurück, es bestätigt das erstinstanzliche Urteil und verurteilt Vivias und Friedhelm Wirtz zu einer Verfahrensentschädigung für Oswald Schröder. (sc)

Kommentare

  • Tja, bei Vivias haben sie den Braten ja wohl schon vorher gerochen und das Weite gesucht…

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