52-Jähriger aus der Gemeinde St.Vith wegen sexueller Belästigung verurteilt

<p>Das Gericht blieb in seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.</p>
Das Gericht blieb in seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. | Foto: Archiv

Ergänzt wird das Strafmaß um eine Aberkennung der bürgerlichen Rechte und ein Kontaktverbot zu Minderjährigen, beides für je zehn Jahre.

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