Bewährungsstrafe mit Auflagen für Voyeur aus der Gemeinde St.Vith

<p>Einem 35-jährigen Einwohner aus der Stadtgemeinde St.Vith wurde Voyeurismus und Belästigungen nachgewiesen. Allerdings verzichtete das Eupener Gericht auf eine effektive Haftstrafe.</p>
Einem 35-jährigen Einwohner aus der Stadtgemeinde St.Vith wurde Voyeurismus und Belästigungen nachgewiesen. Allerdings verzichtete das Eupener Gericht auf eine effektive Haftstrafe. | Illustrationsfoto: dpa

Zu den verknüpften Auflagen gehört die Aufforderung, sich innerhalb von sechs Monaten eine neue Wohnung zu suchen, da der geständige Mann nach wie vor im selben Gebäudekomplex wie eines seiner Opfer wohnt.

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