So forderte die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Betreiber einer Kneipe in der Gemeinde Raeren insgesamt 16 Tage Haft und 4.000 Euro Geldstrafe, weil er die besonderen Öffnungszeiten während der Coronakrise nicht berücksichtigt haben soll.
Strafgericht: Corona-Regeln bewusst außer Acht gelassen
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