Prozess zu Anschlägen in Brüssel - Einzelne Glaskästen für Angeklagte müssen abgebaut werden
Entscheidung
Lesedauer: 2 min
Die einzelnen Glaskästen für die Angeklagten im Prozess um die Anschläge vom 22. März 2016 in Brüssel und Zaventem verletzen die Rechte der Verteidigung und müssen abgebaut werden. Dies hat das Brüsseler Landgericht am Freitag entschieden. Nach Ansicht des Gerichts machen die Boxen in ihrer jetzigen Form ein faires Verfahren unmöglich, unter anderem weil die freie Kommunikation zwischen Angeklagtem und Anwalt sowie die Unschuldsvermutung beeinträchtigt werden.
Die Glaskästen, die speziell für den Prozess aufgebaut worden waren, müssen nun vor Beginn der Hauptverhandlung wieder entfernt werden.
| Foto: belga
Zehn Angeklagte stehen vor Gericht, aber einer von ihnen, Oussama Atar, ist höchstwahrscheinlich tot, so dass nur neun Angeklagte bei der Hauptverhandlung anwesend sein werden.
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