Burgareal St.Vith: DG schließt Enteignung nicht aus

<p>Sollte keine gütliche Einigung mit dem aktuellen Eigentümer des St.Vither Burgareals möglich sein, will die Regierung der DG ein Enteignungsverfahren einleiten.</p>
Sollte keine gütliche Einigung mit dem aktuellen Eigentümer des St.Vither Burgareals möglich sein, will die Regierung der DG ein Enteignungsverfahren einleiten. | Archivfoto: Erwin Kirsch

Der Abgeordnete Freddy Cremer (ProDG) hatte sich in der Ausschusssitzung nach dem Stand der Dinge in dieser Akte erkundigt. Einige Eckdaten rief er selbst in Erinnerung: Die archäologische Stätte in St.Vith war per Erlass der Regierung vom 6.

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