Die Allgemeinverfügung gelte für sämtliche Fließgewässer in der Städteregion mit Ausnahme der Rur und des Aachener Stadtgebiets, teilte die Städteregion am Donnerstag mit. Demnach ist die Entnahme von Wasser mit „Pump- oder Saugvorrichtungen“ untersagt. Bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder Gießkannen bleibt aber erlaubt. (dpa/calü)
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren