Als Gründe werden im Erlass der Bürgermeisterin die anhaltende Trockenheit und der Rückgang der Quellfassungen angeführt. Ab Montag, 15. August, ist es bis auf Weiteres untersagt, Trinkwasser aus dem Leitungsnetz für die Autowäsche, das Säubern von Fassaden, Höfen, Terrassen und Bürgersteigen sowie das Besprengen von Plätzen, Rasen und Gebäuden zu verwenden. Zuwiderhandlungen werden mit einer administrativen Geldstrafe von 250 Euro belegt. (ab)
Burg-Reuland schränkt Wasserverbrauch ein
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