Untersuchungshaft als Strafe nach Einbruchsversuch in Hergenrath ausreichend

<p>Untersuchungshaft als Strafe nach Einbruchsversuch in Hergenrath ausreichend</p>

Die Anklagebehörde und der Pro-Deo-Anwalt waren sich einig, dass die mehrwöchige Untersuchungshaft, die der damals 18-Jährige mitmachte, als Strafe wohl ausreicht.

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