Untersuchungshaft als Strafe nach Einbruchsversuch in Hergenrath ausreichend

<p>Untersuchungshaft als Strafe nach Einbruchsversuch in Hergenrath ausreichend</p>

Die Anklagebehörde und der Pro-Deo-Anwalt waren sich einig, dass die mehrwöchige Untersuchungshaft, die der damals 18-Jährige mitmachte, als Strafe wohl ausreicht.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment