Das Urteil stellte den zweiten Teil der Aufarbeitung dieser Strafakte dar, nachdem der Vermieter des Hauses, in dem die Plantage untergebracht worden war, und seine Lebensgefährtin bereits Ende April wegen aktiver Beteiligung am Aufbau und dem Bet
15 Monate für Mitarbeit an Cannabis-Plantage in der Gemeinde Büllingen
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