Zum Hintergrund: Es handelte sich allesamt um Verstöße gegen die seitens des Lütticher Provinzgouverneurs erlassenen Bestimmungen, die anders als Verstöße gegen föderale Auflagen, die von den Polizeigerichten abgeurteilt werden, von den Strafgeric
30 Corona-Sünder wurden mit Geldstrafen belegt
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