Dass die Strafforderung der Staatsanwaltschaft so hart ausfiel, liegt daran, dass die Anklagebehörde die Vorfälle in einer Wohnung in Kelmis als versuchte Erpressung eingestuft hat.
Schuldeneintreibung lief in Kelmis aus dem Ruder: hohe Haftstrafen gefordert
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