Unfälle in der Eifel – Polizei kontrollierte Lkw und Horeca-Betriebe

<p>Unfälle in der Eifel – Polizei kontrollierte Lkw und Horeca-Betriebe</p>

Fahrer prallt in Amel gegen Leitplanke

An der Engelbrücke in Amel ist am Freitag gegen 6.40 Uhr ein Fahrzeug von der Straße abgekommen und gegen eine Leitplanke geprallt. Es entstand glücklicherweise nur Sachschaden.

Unter Alkoholeinfluss gegen Poller und ein Fahrzeug

Am sogenannten Kreisverkehr „Bast“ in der St.Vither Hauptstraße hat ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist gegen einen Poller sowie ein anderes Fahrzeug gestoßen. Es entstand nur Sachschaden. Allerdings stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand.

Illegale Mülldeponie an der Regionalstraße N62

Auf dem Parkplatz zwischen Grüfflingen und Oudler (N62) wurde erneut illegal Abfall abgeladen. Zeugenhinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Versuchter Einbruch am Sonntagabend in Ouren

In der Ourener Wampachstraße haben Unbekannte am Sonntagabend versucht, eine Haustür aufzubrechen. Es gelang ihnen nicht, die Tür zu öffnen. Der Vorfall ereignete sich um 21.50 Uhr. Zeugenhinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Verstöße im Horeca-Sektor festgestellt

Am Freitag hat die Eifelpolizei in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) und dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) Kontrollen im Horeca-Sektor durchgeführt. Es wurden fünf Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen und acht Verstöße gegen die Arbeitsgesetzgebung festgestellt.

Schwere Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

Am Freitag hat die Eifelpolizei mit der Autosécurité eine Großkontrolle mit Schwerpunkt auf den Lastkraftwagenverkehr durchgeführt. Hierbei wurden die Lkw auf technische Mängel sowie die Lenk- und Ruhezeiten überprüft. Unter anderem wurden kleine, aber auch größere technische Mängel sowie fehlende Ladungssicherung und mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Es wurden Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro erstellt. Außerdem wird sich ein Unternehmen wegen schweren Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten vor Gericht verantworten müssen. (red/ab)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment