Bald wird eine Städtebaugenehmigung erforderlich sein, um eine Ferienwohnung oder eine Touristenunterkunft in einem bereits bestehenden Gebäude zu eröffnen.
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Bald wird eine Städtebaugenehmigung erforderlich sein, um eine Ferienwohnung oder eine Touristenunterkunft in einem bereits bestehenden Gebäude zu eröffnen.
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