Messerstiche in Welkenraedt: Eupener muss nicht zurück ins Gefängnis

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Die Tat ereignete sich vor dem Bahnhof von Welkenraedt. | Foto: Ralf Schaus

Eupen/Lüttich

Wie die Tageszeitung La Meuse berichtet, wurde seine 30-monatige Bewährungsstrafe bestätigt, wodurch er nicht zurück ins Gefängnis muss.

Der Vorfall hatte sich am 10. April 2020 auf dem Parkplatz des Welkenraedter Bahnhofs ereignet. Der Täter hatte sich im Vorfeld der Tat über Spannungen mit seinem Vorgesetzten beklagt. Zu Beginn des Arbeitstages hatte ihn eine Bemerkung seines Vorgesetzten stark verärgert. Am Mittag war der junge Mann dann nach Hause gegangen und hatte sich dort mit zwei Küchenmessern bewaffnet. Gegen 14 Uhr hatten sich das Opfer und der Angeklagte auf dem Parkplatz des Bahnhofs in Welkenraedt getroffen. Nach Schilderung der Zeitung sei die Situation schnell eskaliert. Der Angeklagte fügte seinem Vorgesetzten Messerstiche in den linken Arm und dann in das Schienbein zu. Er wurde des versuchten Mordes, des Waffenbesitzes und der Bedrohung angeklagt. In der Ersten Instanz hatte das Strafgericht Verviers die Anklage wegen versuchten Mordes in vorsätzliche Körperverletzung umgewandelt, was unter anderem der Grund war, warum die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Der Rechtsbestand hatte auf die Lokalisierung der Verletzungen bestanden, die sich in nicht lebensbedrohlichen Bereichen befanden. Außerdem hatte der junge Mann, wie das Berufungsgericht in seinem Entscheid vom Mittwoch feststellte, seine Zeit damit verbracht, sein Opfer zu filmen, um es zu demütigen, anstatt zu versuchen, es mit dem Messer zu treffen.

Das Berufungsgericht hielt es nicht für notwendig, die in der ersten Instanz verhängte Strafe zu verschärfen. Der Jugendliche, der inzwischen in einem anderen Unternehmen angestellt ist, muss also nicht ins Gefängnis zurück: Seine 30-monatige Haftstrafe mit Bewährungsauflagen für den Teil, der über die Untersuchungshaft hinausgeht, wurde bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfjährige Haftstrafe gefordert.Die Staatsanwältin war der Ansicht, dass es sich um versuchten Mord handelte und dass eine Strafe von fünf Jahren die Tat angemessen bestrafen würde. (hegen)

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