Sehr geehrter Herr Radermacher,
die EU-Kommission hat am 31. Dezember ein Konsultationsverfahren zu dem Entwurf eines so genannten Durchführungs-Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung eingeleitet. Ziel der „Taxonomie“ ist es, private Investitionen zu stimulieren, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen. In dem Entwurf dieses delegierten Rechtsakts sind bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten vorgesehen – dies insbesondere auf Betreiben Frankreichs und Deutschlands. Nach der Konsultationsphase wird die Kommission voraussichtlich Ende Januar den Rechtsakt annehmen. Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten (Rat) haben dann vier Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen und einen Einwand einzulegen. Das Parlament kann den Rechtsakt in einem spezifischen Einspruchsverfahren mit einer Mehrheit ablehnen. Auch die Mitgliedstaaten haben das Recht, den Entwurf mit „verstärkter qualifizierter Mehrheit“ abzulehnen. Ich werde diesen Text eingehend analysieren und mit Experten diskutieren. Die Taxonomie-Verordnung hat übrigens keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der Mitgliedsländer, in Kernkraft- oder Gaswerke zu investieren. Es geht um das Steuern von Privatkapital in „nachhaltige Energiekonzepte“ und damit auch um die schwierige Frage, wie wir einerseits die Versorgungssicherheit garantieren und andererseits die Klimaschutzziele erreichen. Welche Folgen eine solche Bewertung der Kernkraft- und Gaswerke auf die Fragen des effektiven Klimaschutzes, aber auch auf die elementar wichtige Frage der Versorgungssicherheit in Belgien und in der gesamten EU haben wird, gilt es jetzt zu klären.
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