Unterhalt Hecken: Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die öffentliche Straße begrenzt werden oder die in der Nähe der öffentlichen Straße angelegt sind, müssen das ganze Jahr über so gepflegt werden, dass sie nicht auf die öffentliche Straße ragen, keine Sichtbehinderung darstellen und niemanden behindern.
Verkehrsschilder, die Stromversorgung, das Kabelfernsehen, die öffentliche Beleuchtung, Elektro-, Telefon-, Fernsehverteilermasten und die Bürgersteige müssen frei bleiben. Die durch das Beschneiden der Hecken entstandenen Abfälle müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden. Radwege und Bürgersteige müssen besenrein gesäubert werden.
Streunende Hunde: Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt streunen zu lassen oder ihnen Auslauf zu öffentlichen oder privaten Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu gewähren. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Außerdem erinnert die Polizei nochmals daran, dass Hunde wie Katzen gechipt sein müssen. Es wird empfohlen, auf www.dogid.be die Einwilligung zu geben, dass die Daten sichtbar werden. Ansonsten kann die Polizei aus Gründen des Datenschutzes den Besitzer nicht ausfindig machen und muss das Tier zum Tierheim bringen, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Selbes gilt übrigens für Katzen; www.catid.be.
Hausnummern: An der Straßenfassade jedes Gebäudes muss eine Hausnummer angebracht werden. Diese muss jederzeit von der Straße aus gut sichtbar sein. Zudem sollte eine Reproduktion am Briefkasten angebracht werden. Dies gilt auch der eigenen Sicherheit, z.B. wenn eine Notdienst schnellstmöglich das richtige Haus finden muss.
„Diese Bestimmungen dienen dazu, das Zusammenleben sicherer zu gestalten und die Lebensqualität in unseren Ortschaften zu erhalten“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Eifelpolizei. (red/ab)

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