Nicht versicherte Geschädigte, die die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen, können ab sofort mit dem Antrag auf Schadenersatzzahlung, der auf der Website des Regionalen Katastrophendienstes verfügbar ist, Hilfe beantragen.
Nicht versicherte Geschädigte können ihren Schadensersatz-Antrag bei der Region einreichen
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