Im Zweifel für die Freiheit!

Der in der Strafjustiz bewährte und in Rechtsstaaten zu Recht allseits akzeptierte Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist letztendlich Ausdruck dessen, dass die Freiheit des Einzelnen über eine potenzielle Gefährdung der Allgemeinheit gestellt wird.

Und tatsächlich, wenn ein Mörder mangels Beweisen freigesprochen wird, wird ja nicht ausgeschlossen, dass er ein Mörder ist und aufgrund dessen mit seiner Freilassung eine potenzielle Gefahr für die Gesellschaft einhergehen könnte.

Im Rahmen der Corona-Verordnungen wird aber nun genau das gegenteilige Grundprinzip zugrunde gelegt: „Im Zweifel GEGEN die Freiheit!“. Die Menschen werden ihrer Grundrechte, insbesondere der Freiheit beraubt alleine aufgrund einer potenziellen, geglaubten Gefährdung der Gesellschaft.

Dieses umgekehrte Prinzip machen sich totalitäre Systeme zu eigen, um mögliche „Gefährder“ aus der Gesellschaft zu entfernen. Wenn wir uns nicht bald wieder dem ursprünglichen Grundsatz „Im Zweifel für die Freiheit“ verpflichtet fühlen, werden wir den Marsch in Richtung Totalitarismus kaum noch aufhalten können. Diese Gefahr ist auch deswegen mit Händen zu greifen, weil scheinbar immer mehr Menschen Gefallen an „in dubio CONTRA reo“ gefunden haben, im Verbund mit einer unverhohlenen Lust an der Erniedrigung und Ausgrenzung der Andersdenkenden, denen dann noch praktischerweise als Sündenbock jedwede Schuld aufgebürdet werden kann.

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