Ausbreitung von Feriendomizilen

Gîtes, 30.07.2021: Das was in den genannten Gemeinden „sauer“ aufstößt, ist in Küchelscheid mit einem Anteil von nahezu 50/50 „bewährte Praxis“, Tendenz steigend. Jetzt liegt eine Anfrage eines ausländischen Investors vor für den Bau einer Ferienanlage mit bis zu 20 Personen. Klar, der Bürger hat Einspruchsrecht. Ein Gespräch bei der Gemeinde lässt nichts Gutes erahnen, man konstatiert, „mit größtem Bedauern“, „da kann man nichts machen“ oder, „es könnte noch alles schlimmer kommen“.

Man versteckt sich hinter „geltenden Parzellierungen“ oder „kosmetischen Auflagen“, die der Investor zu erfüllen hat. Die Parzellierung basiert auf der Zerstückelung und der maximalen Vermarktung von Baustellen. Diese stammt aus dem letzten Jahrhundert. Wie der Charakter des Dorfes zwischen Beton zermahlen wird, zeigen Beispiele anderenorts. Das alles geschieht in einem „Wohngebiet mit ländlichem Charakter“. Laut Urbanismus ist alles möglich: „Einrichtungen für öffentliche Dienststellen, gemeinschaftliche Anlagen, touristische Anlagen oder Freizeitausrüstungen, Forschungstätigkeiten, Industrie, sofern sie mit der Nachbarschaft vereinbar sind.“

Nahezu ganz Küchelscheid hat durch eine Unterschriftenliste sowie individuelle Briefe seine Ablehnung geäußert, ob's nützt, wohl kaum? Seit den 80er Jahren verlegen Orte Gewerbe, Industrien, Tourismus in dafür eigens geschaffene Zonen.

Die Wallonie und die DG haben 40 Jahre verschlafen, Konzepte für ihre einzigartigen Orte und Landschaften zu entwickeln.

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