„Kein Grund für Parkverbot in der St.Vither Wiesenbachstraße“

<p>Gemeinde und Polizei erachten ein von einigen Anliegern gefordertes Parkverbot in der oberen Wiesenbachstraße in St.Vith weder für erforderlich noch für gesetzlich durchsetzbar, weil das Parken auf der Straße dort erlaubt sei.</p>
Gemeinde und Polizei erachten ein von einigen Anliegern gefordertes Parkverbot in der oberen Wiesenbachstraße in St.Vith weder für erforderlich noch für gesetzlich durchsetzbar, weil das Parken auf der Straße dort erlaubt sei. | Foto: privat

Die Unterzeichner der bereits zwei Jahre alten Petition beklagen „regelmäßiges, unerlaubtes Parken auf der Straße und auf dem Bürgersteig“, vornehmlich durch Kunden der in der Wiesenbachstraße angesiedelten Praxis Aquavith.

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