Der Büllinger wollte sein Geld zurück und die Staatsanwaltschaft den Mann wegen Betrugs ein Jahr in Haft sehen. Als Geldstrafe beantragte der Prokurator des Königs 8.000 Euro und forderte zudem ein Berufsverbot.
Glatter Freispruch für Geschäftsmann vor Eupener Strafgericht
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