Am 24. Oktober und 1. November vergangenen Jahres hatten die Gouverneure der wallonischen Provinzen die von der Föderalregierung auf die Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr festgelegte Ausgangssperre ausgedehnt (22 bis 6 Uhr).
Lütticher Strafgericht: Bußgelder wegen Sperrstundenverstoß sind unzulässig
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Kommentare
Sehr gut. Es geht gehen unsere Verfassung, unser Recht.
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