Der Koeffizient, der 1984 eingeführt wurde, beträgt momentan 0,69 %, was, vereinfacht ausgedrückt, bedeutet, dass die Altersrente eines Selbstständigen um rund ein Drittel (31 %) niedriger ausfällt als die eines Lohnempfängers mit glei
Koeffizient für Altersrente von Selbstständigen wird abgeschafft
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