Das Schwurgericht hatte am vergangenen Dienstag den 51-jährigen Mann wegen eines Mordes vor fast 25 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt. In dem Prozess hatte der Angeklagte nicht ausgesagt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft.
Das Urteil stützte sich auf Zeugen, die unter anderem über frühere Angaben des Verurteilten über die Gewalttat berichtet hatten. Objektive Beweise wie Blutspuren oder Fingerabdrücke gab es nicht. Der Tote war im Dezember 1996 in einer Sandkuhle am Niederrhein entdeckt worden. Das Opfer konnte erst nach 23 Jahren identifiziert werden als ein 43-jähriger Mann aus der Region Aachen. Die Angaben zur Identifizierung hatte ein späterer Zeuge gemacht. (dpa/sc)

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