Traditionell ziehen in der Nacht zum 1. Mai die Junggesellen aus, um Maibäume zu verschenken und den Mädchen das Lied der Maiennacht vorzutragen. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und hiermit verbundener Kontaktbeschränkungen wird dieser Brauch leider auch in diesem Jahr nur beschränkt auszuüben sein. So dürfen sich höchstens zehn Personen (Kinder bis zum Alter von 12 Jahren nicht einbegriffen) im Freien versammeln. Dies gilt auch für Gärten und Terrassen von Privathäusern (oder von Touristenunterkünften).
Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden (außer bei Personen desselben Haushalts oder bei Personen, die einen dauerhaften engen Kontakt zueinander unterhalten). Im Innenbereich darf jeder Haushalt höchstens einen dauerhaften engen Kontakt pro Haushaltsmitglied einzeln empfangen.
Ferner wird an die nächtliche Ausgangssperre zwischen 0 und 5 Uhr erinnert, die noch bis zum 8. Mai gilt.
Regierung und Bürgermeister rufen dazu auf, sich weiterhin verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. (red/ab)

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