Die Ausgangsbeschränkung gelte jeweils von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. In dieser Zeit dürfe man die Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen, etwa wenn man zum Arzt müsse, dienstliche Tätigkeiten ausübe oder Kranke begleite. In öffentlichen Grünanlagen gilt künftig ein Alkohol-, Grill- und Shisha-Verbot. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. (dpa/tf)
Kölner führt Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr ein

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