Die Friedhofsverordnung der Stadt Eupen sieht im vorliegenden Fall eine Vorgehensweise vor, die „ohne Verzug“ anzuwenden ist: „Gebeine, die infolge einer Erneuerung des Grabes oder irgendeines anderen Umstandes an die Erdoberfläche gebracht werden
Eupener Friedhof erhält ein Ossuarium
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