BTZ sieht unterschiedlichen Nachholbedarf

<p>Schüler, die sich wegen der Corona-Schutzmaßnahmen im Fernunterricht befinden, gelten für diese Tage als gerechtfertigt abwesend.</p>
Schüler, die sich wegen der Corona-Schutzmaßnahmen im Fernunterricht befinden, gelten für diese Tage als gerechtfertigt abwesend. | Illustration: Photo News

Wie eingangs erwähnt, gibt es in in der DG in Sachen Schulabwesenheiten keine Ausschläge in der Statistik nach Ausbruch der Coronakrise: „Die Zahlen sind in den letzten Jahren relativ konstant geblieben.

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