Sehr geehrter Herr Miesen, der Staatsrat hat in dieser Sache geurteilt, und wir empfehlen Ihnen, sich diese Entscheidung anzuschauen. Nach Lektüre werden Sie feststellen, dass der Staatsrat nicht nur das Tätigkeitsinteresse der Interessengemeinschaft, sondern auch verschiedene andere Elemente als zulässig erklärt hat. Diese behandeln, im Gegensatz zur Anmerkung der Betreiber, keinesfalls „kleinere, formelle Begründungsfehler“. Zu Ihrer Information: Als das ehemalige Staco-Werk von den Betreibern übernommen und später durch eine Metallverarbeitung erweitert wurde, gab es keine Einsprüche der Anwohner. Im Gegenteil, das Erhalten von Arbeitsplätzen wurde begrüßt. Erst als die Verbrennungsanlage geplant wurde, haben die Anwohner Einsprüche eingereicht, welche teilweise jetzt vom Staatsrat bestätigt wurden.
Nichtsdestotrotz können Sie beruhigt davon ausgehen, dass die Interessengemeinschaft sowie unser Rechtsbeistand es tunlichst vermeiden werden, mit Ihrem Namen in Verbindung gebracht zu werden. Bezüglich Ihrer Anmerkung und Aufforderung der Mitglieder der Interessengemeinschaft, sich zu manifestieren, möchten wir folgendes antworten: Von Anfang an wurden Mitglieder der Interessengemeinschaft, deren Familien sowie die Anwohner seitens der Betreiberfamilie von E.M.Z. eingeschüchtert; unseres Wissens nach fällt dies nicht unter „fairer Dialog“.
Mit Bedauern haben wir die Aussage von einem der Betreiber zur Kenntnis genommen, dass „...und uns erst Recht nicht auf einen Dialog mit den Vertretern der Interessengemeinschaft einlassen“, welche jeglichen zukünftigen, konstruktiven Dialog leider im Wege steht. Eine etwaige Koexistenz zwischen einem Industriegebiet und den umliegenden Bauzonen kann nur unter der Bedingung stattfinden, dass beide Parteien sich mit gegenseitigem Respekt behandeln und die öffentlichen Behörden Ihre Verantwortung wahrnehmen.
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