Einreiseverbot für Liverpool: CL-Spiel nicht in Leipzig

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Jürgen Klopp (links) und Julian Nagelsmann stehen vor einem Fragezeichen. | Foto: dpa

Das Bundesinnenministerium (BMI) teilte am Donnerstagabend mit, dass die Bundespolizei den Antrag auf eine Sondergenehmigung abgelehnt habe. „Die Bundespolizei hat dem Verein mitgeteilt, dass die geschilderte Konstellation nicht unter die Ausnahmetatbestände der Corona-Schutzverordnung fällt“, erklärte das BMI.

Die Entscheidung kommt keinesfalls überraschend. Bereits zu Wochenbeginn hatte das BMI mitgeteilt, dass die Einreiseregeln zum Schutz vor Corona-Mutationen „vorerst keine Ausnahmeregelungen für Profisportler“ zulassen würden.

Deutschland hat Fluggesellschaften mindestens bis zum 17. Februar untersagt, Personen aus Gebieten, die von Corona-Mutationen betroffen sind, auf deutsches Staatsgebiet zu transportieren.

Nach SID-Informationen wird in Leipzig eilig am Plan B gestrickt. Die UEFA hatte RB eine Frist bis zum 8. Februar eingeräumt, sich um eine zeitliche Verlegung oder einen Ausweichspielort zu kümmern, falls nicht in der Leipziger Arena gespielt werden könne. Auch ein Heimrecht-Tausch mit Liverpool wäre möglich, in diesem Fall würde das Rückspiel in Leipzig ausgetragen - was allerdings für den Klopp-Klub ein Nachteil wäre. Sollte eine Verlegung der Partie an einen anderen Ort bzw. auf einen Zeitpunkt nach Auslaufen der Einreiseregelung nicht gelingen, würde die Partie mit 0:3 aus Sicht der Leipziger gewertet. (sid/tf)

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