Hallenbäder in Bütgenbach, St.Vith und Kelmis öffnen

<p>Das Hallenbad des SFZ St.Vith</p>
Das Hallenbad des SFZ St.Vith | Foto: GE-Archiv

In Kelmis geht es ab kommenden Montag (1. Februar) um 6.30 Uhr für die Frühschwimmer los. Ihnen steht das Becken bis 8 Uhr zur Verfügung. Das Angebot für Frühschwimmer gilt an allen Wochentagen. Die anderen Öffnungszeiten sehen wie folgt aus: montags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und von 14 bis 20 Uhr, mittwochs von 9 bis 20 Uhr, donnerstags und freitags von 9 bis 12 und von 14 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 14 Uhr. Nur das Schwimmerbecken ist zugänglich. Es dürfen maximal 25 Personen gleichzeitig im Becken sein. Es gibt keine Reservierungspflicht und auch keine Altersbegrenzung (aber: Kinder unter acht Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden). Die Badezeit ist auf 90 Minuten begrenzt.

Ebenfalls am Montag startet man in Bütgenbach (Worriken) wieder mit dem Schwimmsport. Dort haben die Badverantwortlichen die Öffnungszeiten angepasst und einen Frühschwimmertag eingeführt. Die Uhrzeiten: montags von 13.30 bis 17 Uhr, dienstags von 17.30 bis 21 Uhr, mittwochs von 6.30 bis 9 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, donnerstags von 17.30 bis 21 Uhr, freitags von 17.30 bis 21 Uhr und samstags von 13.30 bis 17 Uhr. Sonntags sowie an Feiertagen ist das Bad von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

Wie in Kelmis dürfen auch in Bütgenbach pro Stunde maximal 25 Personen das Schwimmbad gleichzeitig besuchen. Der Besuch in Worriken sollte aber vorab telefonisch (080 / 44 42 44 oder 080 / 44 69 61) angemeldet werden. Die Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden 14 Tage aufbewahrt und sollen ausschließlich im Falle einer Covid-19-Erkrankung zur Rückverfolgung der Kontaktpersonen genutzt werden. Gäste, die dies ablehnen, wird der Zugang zur Einrichtung verweigert, teilte das Bad am Freitag mit. Die Schwimmzeit in diesem Hallenbad ist auf 60 Minuten pro Besucher begrenzt.

In St.Vith wird das Hallenbad des Sport- und Freizeitzentrums (SFZ) am kommenden Mittwoch, 3. Februar, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Wie SFZ-Koordinator Herbert Hannen dem GrenzEcho mitteilte, mussten allerdings die Öffnungszeiten aufgrund der nach wie vor gültigen Ausgangssperre ab 22 Uhr leicht angepasst werden. Nachstehend die Öffnungszeiten für das öffentliche Schwimmen im Überblick: montags von 16 bis 18 Uhr, mittwochs von 14.30 bis 17 Uhr, donnerstags von 16 bis 20 Uhr, freitags von 16 bis 18 Uhr, samstags von 13.30 bis 15.30 Uhr und sonntags von 9 bis 12 Uhr. Frühschwimmen: dienstags und freitags von 7 bis 8 Uhr, Aquagym: montags von 20 bis 21 Uhr .

Generell wird angeraten, eine Kopfbedeckung für den Heimweg mitzubringen, da die Haartrockner wegen der Coronakrise nicht genutzt werden dürfen. Die Lehr- und Kinderbecken sind coronabedingt weiter geschlossen. Schwimmkurse sind verboten. Auch das Schulschwimmen ist in der DG nicht gestattet. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln wie Mindestabstand und Maskenpflicht für alle Personen über 12 Jahre, mit Ausnahme beim Duschen und natürlich im Wasser. (red/arco/mv)

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