Es gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens; Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit müssen auf maximal vier Personen begrenzt bleiben. Für private Zusammenkünfte gilt: ein Haushalt plus maximal eine Person (Ausnahme für eine alleinstehende Person). Das Anzünden von Feuerwerkskörpern ist bis zum 15. Januar 2021 verboten. Der Besitz und das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist vom 31. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 einschließlich verboten. Zudem ist Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. Wie jedes Jahr werde es in beiden Polizeizonen zu verstärkten Polizeikontrollen kommen, hieß es. Hierbei werde es neben „Alkohol und Drogen am Steuer“ auch ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Corona-Regeln geben. Foto: Photo News
Was ist an Silvester erlaubt und was nicht?

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