Der Europäische Gerichtshof EuGH hat geurteilt: Eine Pkw-Abgasreinigung muss im Prinzip immer funktionieren. Abgeschaltet werden darf sie nur unter eng definierten Bedingungen. Es darf sicher nicht sein, dass eine Software erkennt, dass der Wagen gerade auf einer Prüfanlage steht und die Abgasreinigung entsprechend sorgfältig ihren Dienst verrichtet, bis die Prüfer ihr grünes Häkchen setzen. Und sie dann herunterfährt. VW – und einige andere Hersteller, weiß man mittlerweile – haben also betrogen.
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